15 Ene Art 116 GG Begriff Deutscher Gesetze
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Art 116 GG Begriff Deutscher Gesetze Unter der deutschen Staatsangehörigkeit, auch deutsche Staatsbürgerschaft genannt, wird die rechtliche Zugehörigkeit einer natürlichen Person zum Staat Bundesrepublik Deutschland verstanden. Hiermit will man diese Personen von anderen deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund unterscheiden. Damit ist „von deutschen Vorfahren abstammend“ gemeint. Die...